Personalbeschaffung

Personalbeschaffung
1. Begriff: Teilfunktion der  Personalwirtschaft mit der Aufgabe, die von einem Unternehmen benötigten Arbeitskräfte in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu beschaffen. Zunehmend wird auch der Begriff Personalgewinnung verwendet.
- 2. Maßnahmen der P. werden ausgelöst, wenn eine personelle Unterdeckung festgestellt wird ( Personalbedarf). Im Fall eines Fehlbedarfs erfolgt zunächst eine Entscheidung über die Art der Abdeckung. Alternativen sind dabei: (1) Anpassung der personellen Kapazität ohne Veränderung des Personalbestandes, z.B. durch Personalleasing; (2) Anpassung durch Veränderung des Personalbestandes, bes. durch Neueinstellung ( Personalauswahl); (3) Besetzung einer vakanten Stelle durch einen bereits vorhandenen Mitarbeiter im Wege der Versetzung, Beförderung etc. (interne P.). Der Entscheidungsspielraum der P. wird von zahlreichen inner- und außerbetrieblichen sowie rechtlichen Einflussfaktoren und Rahmendaten strukturiert und begrenzt.
- 3. Instrumente der P.: (1) Anreizinstrumente (materielle, immaterielle Anreize; Arbeitssituationen als Anreizfaktor); (2) Beschaffungsmethode (direkt durch persönliche Kontaktaufnahme, z.B.  Head Hunting; indirekt durch Einschaltung von Beschaffungsmittlern, z.B. Bundesagentur für Arbeit, Personalberatung etc.); (3) Kommunikationspolitik (Maßnahmen der  Personalwerbung und des Public Relations). Mit dem Einsatz der Instrumente der P. soll ein genügend großer Kreis an geeigneten Bewerbern erschlossen werden. Die Instrumente der P. sind dann optimal kombiniert, wenn ein bestimmter Beschaffungsbedarf mit minimalen Kosten gedeckt wird. Die Wirksamkeit der einzelnen Instrumente ist im Hinblick auf die verschiedenen Beschaffungsquellen bzw. Segmente der Arbeitsmärkte zu beurteilen.
- 4. Im Zuge eines Auswahlprozesses ist der für das Unternehmen am besten geeignete Bewerber herauszufinden und ein Arbeitsvertrag abzuschließen ( Personalauswahl).

Lexikon der Economics. 2013.

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